Nutzungsbedingungen
Betreiberin der Plattform SadakaNow: MoreDonate GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MoreDonate GmbH, Carl-Zeiss-Straße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock (nachfolgend „MoreDonate" genannt) als Betreiberin der Plattform „SadakaNow" (nachfolgend „Plattform" genannt) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Organisationen, Vereinen, Stiftungen, Körperschaften und sonstigen Einrichtungen, die die Plattform zur Erstellung, Veröffentlichung und Verwaltung von Spendenaufrufen sowie zur technischen Unterstützung der Entgegennahme von Spenden über externe Zahlungsdienstleister nutzen (nachfolgend „Organisation" genannt).
(2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Mit Registrierung oder Nutzung der Plattform versichert die Organisation, bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen, gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen, vereinsbezogenen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit zu handeln. Die Organisation erklärt mit ihrer Vertragsannahme, dass sie nicht als Verbraucherin handelt.
(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsverhältnisse mit der Organisation, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.
(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Organisation werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MoreDonate ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MoreDonate in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung einer internetbasierten Plattform, über die die Organisation Spendenaufrufe erstellen, verwalten und veröffentlichen sowie die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Plattformfunktionen in Anspruch nehmen kann.
(2) MoreDonate betreibt die Plattform SadakaNow, erreichbar unter https://sadakanow.de/, als technische Plattform zur digitalen Erstellung, Verwaltung, Veröffentlichung und Abwicklung von Spendenaufrufen zugunsten registrierter Organisationen.
(3) MoreDonate schuldet die Bereitstellung der Plattform im jeweils vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, ein bestimmtes Spendenaufkommen, eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Conversion-Rate oder das Erreichen eines von der Organisation definierten Spendenziels.
(4) MoreDonate ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, weder Organ der Organisation noch deren Vertreter, Treuhänder, Vermögensverwalter oder auf andere Weise Verantwortlicher für die inhaltliche, steuerliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit der von der Organisation eingestellten Spendenaufrufe.
(5) MoreDonate ist insbesondere nicht verpflichtet, die von der Organisation eingestellten Inhalte, einschließlich der Richtigkeit der gemachten Angaben zu Spendenzwecken, zur Gemeinnützigkeit, zur Mittelverwendung, steuerlichen Behandlung oder der Vereinbarkeit eines Spendenaufrufs mit gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben, vor ihrer Veröffentlichung in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht zu prüfen.
(6) Soweit über die Plattform Zahlungen technisch ermöglicht oder unterstützt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der von MoreDonate angebotenen Plattformstruktur und unter Einbindung externer Zahlungsdienstleister. MoreDonate erbringt selbst keine Zahlungsdienste, nimmt keine Spendengelder entgegen, hält keine Spendengelder, leitet keine Spendengelder weiter und hat keine Einwirkungsmöglichkeiten auf den Zahlungsfluss.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext, Korrekturmöglichkeiten und Vertragssprache
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung der Organisation über die von MoreDonate hierfür bereitgestellten Registrierungs- und Onboarding-Prozesse voraus.
(2) Mit Absenden des Registrierungsantrags bzw. des Antrags auf Erstellung eines Spendenaufrufs gibt die Organisation ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn MoreDonate die Registrierung ausdrücklich bestätigt, die Organisation freischaltet oder der Organisation die Nutzung der Plattform tatsächlich ermöglicht. Die Organisation erhält anschließend unverzüglich eine Vertragsbestätigung per E-Mail.
(3) MoreDonate ist berechtigt, den Vertragsschluss von der Vorlage geeigneter Nachweise zu Identität und Vertretungsberechtigung sowie sonstigen Informationen, die zur Risiko-, Compliance-, Sicherheits- oder Plausibilitätsprüfung erforderlich sind, abhängig zu machen.
(4) Der Vertragstext wird durch MoreDonate nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist der Organisation danach nicht mehr zugänglich.
(5) Gemachte Eingaben kann die Organisation jederzeit vor Abschluss des Registrierungsprozesses bzw. des Prozesses für die Erstellung eines Spendenaufrufs überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die im Browser vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Eingaben zu vergrößern. Die Eingaben können mit Hilfe der vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels Maus und Tastatur korrigiert werden. Der jeweilige Prozess kann jederzeit vor dessen Abschluss durch Schließen des Browsers abgebrochen werden.
(6) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
§ 4 Leistungen
(1) MoreDonate stellt der Organisation während der Vertragslaufzeit die Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung.
(2) Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus der jeweils im Rahmen des Vertragsschlusses (Registrierung oder Einstellen von Inhalten) von MoreDonate bereitgestellten Leistungsbeschreibung.
(3) MoreDonate ist berechtigt, die Plattform unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Organisation zu ändern, weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der Sicherheit anzupassen. Vertraglich vereinbarte Leistungspflichten bleiben dadurch unberührt.
(4) MoreDonate ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Hosting-, Infrastruktur-, Kommunikations-, Analyse- oder Zahlungsdienstleister zu erbringen.
(5) Soweit MoreDonate unentgeltliche Zusatzfunktionen, Beta-Funktionen, Testumgebungen oder freiwillige Zusatzleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Rechtspflicht. Auch die vorbehaltlose Bereitstellung dieser Funktionen über einen langen Zeitraum begründet keinen Anspruch der Organisation auf dauerhafte Bereitstellung. Derartige Leistungen sind jederzeit widerruflich.
§ 5 Unterauftragnehmer, Zahlungsdienstleister
(1) MoreDonate darf sich zur Bereitstellung der Plattform der Unterstützung Dritter bedienen („Unterauftragnehmer"). Für Handlungen eines Unterauftragnehmers haftet MoreDonate wie für eigenes Handeln.
(2) Soweit für die Nutzung bestimmter Zahlungs- oder Zusatzfunktionen gesonderte Konten oder Verträge Dienstleistern (z.B. externen Zahlungsdienstleistern) erforderlich sind, ist die Organisation selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. In dieser Hinsicht handelt es sich bei dem Zahlungsdienstleister um keinen Unterauftragnehmer von MoreDonate im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.
(3) Zahlungsdienstnutzer im Verhältnis zum Zahlungsdienstleister ist ausschließlich die Organisation. MoreDonate wird weder Partei des Zahlungsdienstevertrags noch Treuhänder oder Vertreter der Organisation beim Empfang von Spendengeldern.
(4) MoreDonate hat keinen Zugriff auf die von Spendern an die Organisation geleisteten Zahlungen und keine Befugnis, über deren Annahme, Zurückhaltung, Weiterleitung, Auszahlung oder Rückabwicklung zu entscheiden.
(5) Die Organisation ist selbst dafür verantwortlich, alle vom Zahlungsinstitut geforderten Voraussetzungen, Prüfungen, Angaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erfüllen.
§ 6 Pflichten der Organisation
(1) Die Organisation hat sämtliche im Registrierungsprozess abgefragten Informationen vollständig und richtig anzugeben und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(2) Die Organisation ist verpflichtet ihre Zugangsdaten und insbesondere gewählte Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Es wird empfohlen, Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Die Organisation wird die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen und MoreDonate unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Nutzerkontos bestehen.
(3) Die Organisation ist verpflichtet, die Plattform nicht in einer Form zu nutzen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Rechte Dritter verstößt. Dazu gehören insbesondere die Verwendung für rassistische, diskriminierende, pornographische, den Jugendschutz gefährdende, politisch extreme oder sonst gesetzeswidrige oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke.
(4) Die Organisation unterhält nur ein Konto und wird den Zugang nicht mit Dritten teilen (Account-Sharing). Die vollständige Überlassung eines Kontos an Dritte ist ohne die vorherige Zustimmung von MoreDonate untersagt.
(5) Handlungen, die über das Nutzerkonto vorgenommen werden, gelten als von der Organisation veranlasst, es sei denn, die Organisation weist nach, dass die Handlung ihr nicht zurechenbar ist.
(6) Die Organisation wird es weder selbst unternehmen, noch wird sie andere Nutzer dazu animieren, anstiften oder anderweitig anleiten, die Mechanismen der Plattform zu umgehen, ihre Funktionen zu missbrauchen, insbesondere Inhalte massenhaften zu melden, Schadsoftware einzusetzen oder zu entwickeln, um die Funktionen der Plattform zu beeinträchtigen und/oder zu manipulieren sowie Konten anzulegen, mit denen die Identität Dritter imitiert oder vorgetäuscht wird.
§ 7 Anforderungen an Organisationen
(1) Die Organisation sichert zu, dass sämtliche ihrer Angaben zutreffend, vollständig und nicht irreführend sind und sie etwaig erforderliche behördliche, gesetzliche und sonstig rechtliche Voraussetzungen erfüllt. Sie wird zweckgebundene Spenden ausschließlich entsprechend dem angegebenen Zweck verwenden sowie alle gesetzlichen Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit den von ihr entgegengenommenen Spenden – auch gegenüber externen Zahlungsdienstleistern – erfüllen.
(2) Die Organisation wird jede wesentliche Änderung ihrer rechtlichen, steuerlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Verhältnisse unverzüglich an MoreDonate melden sowie – soweit relevant – auch Nutzern der Plattform mitteilen. Dies gilt insbesondere für Wegfall oder Änderung der Gemeinnützigkeit, Änderungen der Vertretungsverhältnisse, Änderungen von Registerdaten oder Satzungszwecken, Einschränkungen oder Verbote im Hinblick auf Spendensammlungen, Ermittlungen, behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Verfahren, die die Nutzung der Plattform oder das Spendenaufkommen beeinträchtigen können.
(3) MoreDonate ist berechtigt, die weitere Nutzung der Plattform bis zur Klärung offener Fragen oder bis zur Vorlage aktualisierter Nachweise ganz oder teilweise auszusetzen.
§ 8 Veröffentlichung und Verwaltung von Spendenaufrufen
(1) Die Organisation kann über die Plattform Spendenaufrufe erstellen und zur Veröffentlichung einreichen. Jeder Spendenaufruf muss wahrheitsgemäß, vollständig, transparent und rechtlich zulässig sein.
(2) MoreDonate ist nicht verpflichtet aber berechtigt, Spendenaufrufe vor oder nach Veröffentlichung zu prüfen und deren Veröffentlichung abzulehnen oder rückgängig zu machen, wenn hierfür ein Ablehnungsgrund besteht. Nach Veröffentlichung finden Überprüfungen in der Regel nur anlassbezogen und/oder nach entsprechender Meldung statt.
(3) Zu den Ablehnungsgründen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a) Gesetzesverstöße und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen oder Rechte Dritter,
b) Zweifel an Echtheit oder Transparenz des Spendenaufrufs,
c) Risiken für Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Reputation der Plattform,
d) Widersprüche zwischen Spendenzweck, Organisation und bereitgestellten Nachweisen.
(4) Die Organisation wird grundsätzlich nur rechtlich zulässige Inhalte auf der Plattform einstellen und/oder veröffentlichen. Unzulässig ist insbesondere:
a) das Einstellen rechtswidriger, irreführender, täuschender, beleidigender, diskriminierender, extremistischer, strafbarer oder sonst unzulässiger Inhalte,
b) das Einstellen von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte,
c) das Vortäuschen unzutreffender Spendenzwecke, Mittelverwendungen, Projektstände oder organisatorischer Strukturen,
d) das technische Beeinträchtigen der Plattform, insbesondere durch Schadsoftware, automatisierte Angriffe, unzulässige Skripte, Scraping, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder übermäßige Systembelastung,
e) das Nutzen der Plattform für andere als die von MoreDonate vorgesehenen Zwecke,
f) jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität oder Reputation der Plattform zu beeinträchtigen.
(5) Die Organisation hat alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um Sicherheitsvorfälle, Missbrauch, rechtswidrige Nutzungen oder sonstige Störungen zu verhindern oder aufzuklären.
(6) Erkennt die Organisation Verstöße, Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit ihrem Nutzerkonto oder ihren Spendenaufrufen, hat sie MoreDonate hierüber unverzüglich zu informieren.
(7) Die Organisation stellt MoreDonate auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer von der Organisation zu vertretenden Pflichtverletzung geltend machen. Dazu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich rechtswidrige oder irreführende Spendenaufrufe, unzutreffende Angaben zur Organisation, Gemeinnützigkeit oder Mittelverwendung, Verstöße gegen steuer-, vereins-, stiftungs- oder aufsichtsrechtliche Vorgaben oder sonstige Rechtsvorschriften im Verantwortungsbereich der Organisation.
§ 9 Folgen von Rechtsverletzungen
(1) MoreDonate ist grundsätzlich nicht verantwortlich für die von Organisationen eingestellten Inhalte. Soweit MoreDonate von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt, wird MoreDonate nach angemessener Prüfung unverzüglich tätig werden und die Rechtsverletzung je nach Art und Schwere entfernen oder den Zugang zu ihr sperren.
(2) MoreDonate behält sich die nachfolgenden Maßnahmen vor, sofern die Organisation schuldhaft gegen ihre Pflichten verstößt bzw. die Plattform rechts- und/oder vertragswidrig nutzt:
a) Ausschluss von einzelnen Funktionalitäten;
b) Sperren des Zugangs des Kunden, je nach Schwere des Verstoßes vorübergehend oder dauerhaft;
c) Teilweises oder vollständiges Sperren oder Löschen von Inhalten;
d) Außerordentliche Kündigung des Vertrags bei Vorliegen eines wichtigen Grundes;
(3) Erhält MoreDonate eine Meldung über eine mögliche Rechtsverletzung oder einen möglichen Verstoß (Abuse-Meldung), wird MoreDonate die Organisation mit dem Vorwurf konfrontieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das gilt nur, soweit die gemeldete Rechtsverletzung oder der gemeldete Verstoß nicht offensichtlich sind.
(4) Im Falle einer Sperrung wird der Zugang erst dann wiederhergestellt, wenn die Rechtsverletzung oder der Verstoß dauerhaft beseitigt wurden bzw. die Organisation eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Die Organisation bleibt für die Dauer der Sperrung verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, wenn sie die Rechtsverletzung oder den Verstoß zu vertreten hat.
§ 10 Nutzungsrechte an der Plattform
(1) MoreDonate räumt der Organisation für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene interne und plattformbezogene Zwecke zu nutzen.
(2) Die Organisation ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile hiervon zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren (soweit nicht gesetzlich zulässig) oder auf sonstige Weise außerhalb der gesetzlich zwingend zulässigen Grenzen zu verwerten.
§ 11 Rechteeinräumung an Inhalten der Organisation und Freistellung
(1) Die Organisation räumt MoreDonate an allen von ihr im Zusammenhang mit der Plattform bereitgestellten Inhalten für die Dauer des Vertrages sowie für einen angemessenen Nachlauf zur Abwicklung, Dokumentation und Beweissicherung die nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten und auf die Zwecke dieses Vertrages beschränkten Rechte ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, technisch umzuwandeln, öffentlich zugänglich zu machen, anzuzeigen und sonst zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der Plattformleistungen, zur Veröffentlichung von Spendenaufrufen, zur Bewerbung innerhalb der Plattform, zur technischen Verarbeitung, zur Missbrauchsabwehr, zur Dokumentation und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist.
(2) Soweit die Organisation Kennzeichen, Logos oder Namen zur Darstellung ihres Profils oder ihrer Spendenaufrufe bereitstellt, umfasst die Rechteeinräumung auch deren Nutzung zur Bewerbung und Darstellung der Organisation und ihrer Spendenaufrufe innerhalb der Plattform sowie in plattformbezogenen Kommunikationsmaßnahmen von MoreDonate, sofern die Organisation dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
(3) Die Organisation ist verpflichtet, nur solche Inhalte zu verwenden, an denen sie die zur Bereitstellung im Zusammenhang mit der Plattform und der vertragsgemäßen Nutzung durch MoreDonate erforderlichen Rechte besitzt.
(4) Die Organisation stellt MoreDonate von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Kennzeichen-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die in Zusammenhang mit einer von ihr zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung der Plattform erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die MoreDonate durch die angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
§ 12 Spendenabwicklung
(1) Soweit MoreDonate die technische Möglichkeit eröffnet, Spenden über die Plattform zugunsten der Organisation einzuziehen, erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Einbindung externer Zahlungsdienstleister und nach Maßgabe der geltenden Vertragsbedingungen.
(2) Zahlungsdienstnutzer im Verhältnis zu dem externen Zahlungsdienstleister ist ausschließlich die jeweilige Organisation. MoreDonate ist weder Zahlungsdienstleister noch Treuhänder oder Bevollmächtigter für die Entgegennahme von Spendengeldern.
(3) MoreDonate nimmt keine Spendengelder im eigenen Namen oder für Rechnung der Organisation entgegen, hält keine Spendengelder, leitet sie nicht weiter und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf den Zahlungsfluss zwischen Spender, Zahlungsdienstleister und Organisation.
(4) Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsfunktionen der Plattform ist, dass die Organisation sämtliche vom eingesetzten Zahlungsdienstleister geforderten Registrierungs-, Identifizierungs-, Prüfungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt und ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Zahlungsdienstleister schließt und für die Dauer der Nutzung der Plattform und der jeweiligen Spendenaktion aufrechterhält.
(5) MoreDonate ist berechtigt, die Art und Weise der technischen Anbindung von Zahlungsdienstleistern sowie die innerhalb der Plattform bereitgestellten zahlungsbezogenen Funktionen aufgrund geänderter rechtlicher, technischer oder betrieblicher Anforderungen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Organisation anzupassen.
§ 13 Vergütung
(1) MoreDonate erhält von der Organisation für die Bereitstellung der Plattform und die vertraglich vereinbarten Leistungen eine Vergütung. Die Höhe der jeweils geschuldeten Vergütung ergibt sich aus den im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (Registrierung oder Einstellen von Inhalten) von MoreDonate bereitgestellten Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Mit Abschluss der jeweiligen Registrierungs- oder Buchungsstrecke bestätigt die Organisation deren Geltung.
(2) Soweit transaktionsbezogene Vergütungen vorgesehen sind, kann deren Abwicklung auch über den jeweils angebundenen Zahlungsdienstleister erfolgen. Unabhängig von der gewählten Abwicklungsweise bleibt die Organisation Schuldnerin der gegenüber MoreDonate geschuldeten Vergütung.
(3) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(4) MoreDonate stellt Rechnungen ausschließlich elektronisch per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Organisation kommt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug.
(5) MoreDonate ist berechtigt, die Erbringung vergütungspflichtiger Leistungen von der Hinterlegung oder Aufrechterhaltung einer gültigen Zahlungsmethode sowie, soweit für transaktionsbezogene Vergütungen erforderlich, von der Anbindung eines aktiven Kontos bei dem angebundenen Zahlungsdienstleister abhängig zu machen.
(6) Gerät die Organisation mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist MoreDonate unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise für die Dauer des Zahlungsverzugs zu sperren oder die Veröffentlichung von Spendenaufrufen abzulehnen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. MoreDonate ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung befugt, wenn die Organisation erheblich und schuldhaft gegen ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(5) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht der Organisation zur Nutzung der Plattform. MoreDonate wird das Nutzerkonto mit Ende des letzten Tages der Vertragslaufzeit deaktivieren und gleichzeitig sämtliche Spendenaufrufe offline stellen.
(6) Die Organisation ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eigenverantwortlich für den Export bzw. die Sicherung der von ihr benötigten Daten zu sorgen. MoreDonate wird daran im Rahmen der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Anforderung mitwirken.
§ 15 Verfügbarkeit und Wartung
(1) MoreDonate gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Plattform von mindestens 95 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des jeweils eingesetzten Rechenzentrums. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit, sämtliche Hauptfunktionen zu nutzen. Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente im Rechenzentrum maßgeblich.
(2) MoreDonate ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die für Betrieb, Sicherheit, Integrität oder Weiterentwicklung der Plattform erforderlich sind.
(3) Soweit möglich wird MoreDonate planbare Wartungsarbeiten, die zu einem vorübergehenden vollständigen oder teilweisen Ausfall der Plattform führen können, mit angemessenem Vorlauf ankündigen. In dringenden Fällen darf MoreDonate Wartungsmaßnahmen auch ohne Vorankündigung durchführen.
(4) MoreDonate ist berechtigt, die Plattform in technischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht weiterzuentwickeln und umzugestalten. Dies umfasst auch Änderungen von Benutzeroberflächen, Prozessabläufen, Kategorien, Darstellungen, Workflows und technischen Anforderungen.
(5) Soweit MoreDonate Supportleistungen anbietet, erfolgen diese im Rahmen der jeweils vorgesehenen Supportkanäle und Supportzeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(2) „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Preisgestaltung, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, interne Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(5) Die Parteien werden nur solchen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Personen vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen.
§ 17 Haftung
(1) MoreDonate haftet unbeschränkt:
– bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
– im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
– gem. Art. 82 DS-GVO.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung von MoreDonate ausgeschlossen.
(3) MoreDonate haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB), soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MoreDonate.
§ 18 Änderungsvorbehalt, Preisanpassung
(1) MoreDonate ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen, sofern hierzu technisch, rechtlich und/oder wirtschaftlich eine Notwendigkeit besteht. MoreDonate wird der Organisation die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird MoreDonate der Organisation eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. MoreDonate wird die Organisation bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(2) MoreDonate ist berechtigt, die mit der Organisation vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird MoreDonate die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege der IT-Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. MoreDonate wird eine Preiserhöhung z.B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. MoreDonate wird die Organisation rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht der Organisation bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MoreDonate.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung und Änderung dieser Klausel. Der Vorrang von individuellen mündlichen Vertragsabreden zwischen den Parteien nach Vertragsschluss (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.